Die Interessensvertretung der Fischereiausübungsberechtigten sind die Fischereiverbände. Jeder Bezirk in Kärnten hat einen Revierverband, wobei Klagenfurt – Land und Stadt und Villach – Land und Stadt je einen Revierverband bilden.
Es gibt acht Fischereirevierverbände:
- Feldkirchen
- Hermagor
- Klagenfurt – Land
- St. Veit an der Glan
- Spittal an der Drau
- Villach – Land
- Völkermarkt
- Wolfsberg
Die Revierverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der Fischereirevierverbände sind im K-FG§ 49 geregelt. Die Organe der Revierverbände sind:
- der Fischereirevierausschuß
- der Vorsitzende
- die Rechnungsprüfer
Jeder Revierausschuß besteht aus sieben Mitgliedern die auf Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die Organe der Fischereiverbände üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Sie haben jedoch Anspruch aus dem Ersatz der mit der Ausübung ihrer Funktion verbundenen Sachaufwendungen und Reisekosten. Für jedes Fischereirevier ist vom Fischereiausübungsberechtigten ein jährlicher Revierbeitrag zu errichten. Die Revierverbände unterliegen der Aufsicht des Landes.
Obmann Kurt Schneider